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Mindestüberholabstand ist Pflicht Autofahrende müssen Radfahrende mit mindestens 1,50 Metern Sicherheitsabstand überholen. Außerorts sind es sogar zwei Meter. Faktisch bedeutet diese Regel ein Überholverbot an Stellen, die nicht die notwendige Breite haben. Symbolgrafik: adfc
Dieser Blog dient der Information unserer Radler:innen und wird sporadisch aktualisiert und ergänzt, z. T. auch mit neuen Erkenntnissen überarbeitet, er erhebt keinen Anspruch auf etwaige Vollständigkeit und Rechtsverbindlichkeit. Zusammengestellt von Ulf, Stand: Mai 2020